Muster

BZR

Muster Bau- und
Zonenreglement der
Obwaldner Gemeinden

Gemeindeübergreifende Erarbeitung eines Muster-Bau- und Zonenreglements (Muster-BZR) als Grundlage für die in den kommenden Jahren folgenden Ortsplanungsrevisionen.

Muster Bau- und
Zonenreglement der
Obwaldner Gemeinden

Gemeindeübergreifende Erarbeitung eines Muster-Bau- und Zonenreglements (Muster-BZR) als Grundlage für die in den kommenden Jahren folgenden Ortsplanungsrevisionen.

Ziele

Harmonisierung

Durch das Muster-BZR kann eine weitere Harmonisierung stattfinden: Gleiche Bestimmungen werden so durch alle Gemeinden gleich formuliert.

Aufbau des Reglements

Durch die angestrebte Harmonisierung wird der Aufbau der Reglemente in allen Gemeinden gleich erfolgen. Die kommunalen Reglemente werden für Planende einfacher lesbar.

Abgleich mit PBG

Das neue PBG setzt den rechtlichen Rahmen, das Muster-BZR zeigt, mit welchen Inhalten die Obwaldner Gemeinden die Vorgaben umzusetzen versuchen.

Flexibilität

Die Anwendung bleibt flexibel. Die Gemeinden haben die Möglichkeit, die Bestimmungen, wo notwendig, individuell zu gestalten und auf die lokalen Rahmenbedingungen abzustimmen.

Ziele

Harmonisierung

Durch das Muster-BZR kann eine weitere Harmonisierung stattfinden: Gleiche Bestimmungen werden so durch alle Gemeinden gleich formuliert.

Aufbau des Reglements

Durch die angestrebte Harmonisierung wird der Aufbau der Reglemente in allen Gemeinden gleich
erfolgen. Die kommunalen Reglemente werden für Planende einfacher lesbar.

Abgleich mit PBG

Das neue PBG setzt den rechtlichen Rahmen, das Muster-BZR zeigt, mit welchen Inhalten die Obwaldner Gemeinden die Vorgaben umzusetzen versuchen.

Flexibilität

Die Anwendung bleibt flexibel. Die Gemeinden haben die Möglichkeit, die Bestimmungen, wo notwendig, individuell zu gestalten und auf die lokalen Rahmenbedingungen abzustimmen.

Meilensteine

Das kantonale PBG ist ein Rahmengesetz, das den Gemeinden den nötigen Spielraum für die Ausgestaltung ihrer Bau- und Zonenordnung lässt. Unter anderem hat der Kantonsrat 2015 bei der Überarbeitung des Baugesetzes in diesem bewusst auf die Festlegung von Nutzungsziffern verzichtet.

Das kantonale PBG ist ein Rahmengesetz, das den Gemeinden den nötigen Spielraum für die Ausgestaltung ihrer Bau- und Zonenordnung lässt. Unter anderem hat der Kantonsrat 2015 bei der Überarbeitung des Baugesetzes in diesem bewusst auf die Festlegung von Nutzungsziffern verzichtet.

In der Folge haben die sieben Obwaldner Gemeinden beschlossen, gemeinsam ein Muster-BZR zur erarbeiten, das u.a. eine einheitliche Handhabung in allen Gemeinden für die Festlegung bzgl. qualitativer Vorgaben bei der Umsetzung von Bauprojekten schafft. Für die Erarbeitung des Muster-BZR wurde eine Fachgruppe mit Vertretungen aus den Bauämtern aller Obwaldner Gemeinden sowie deren mandatierten Planungsbüros gebildet.

In der Folge haben die sieben Obwaldner Gemeinden beschlossen, gemeinsam ein Muster-BZR zur erarbeiten, das u.a. eine einheitliche Handhabung in allen Gemeinden für die Festlegung bzgl. qualitativer Vorgaben bei der Umsetzung von Bauprojekten schafft. Für die Erarbeitung des Muster-BZR wurde eine Fachgruppe mit Vertretungen aus den Bauämtern aller Obwaldner Gemeinden sowie
deren mandatierten Planungsbüros gebildet.

Meilensteine

Inhalte

Qualität

Freiräume

Zonensystematik

Begrifflichkeiten

Im Muster-BZR sind, entsprechend der kantonalen Gesetzgebung, keine Nutzungsziffern mehr enthalten. Deshalb wird der Fokus mehr auf verschiedene Qualitäten und Funktionalitäten bei Bauprojekten gerichtet.

Da auf Nutzungsziffern verzichtet wird, haben die Gemeinden die Gelegenheit genutzt, auch bei Spiel-, Gemeinschafts- und Freizeitflächen einen Systemwechsel einzuleiten. So wird den Zielen der Innenentwicklung, aber auch Klimaanpassung und Klimaschutz Rechnung getragen.

Die Inhalte der Bauzonen werden gemeindespezifisch festgelegt. Das Muster-BZR gibt lediglich ein Raster vor, wie die Bestimmungen zu den einzelnen Zonen strukturiert werden sollen. So sind gemeindeübergreifend alle Zonenbestimmungen einfacher lesbar.

Diverse Bestimmungen bezweckten bisher zwar das gleiche, wurden in den Gemeinden aber unterschiedlich beschrieben. Die Harmonisierung der Begrifflichkeiten, welche mit dem Muster-BZR erreicht wurde, hilft der Verständlichkeit massgebend.

Christof Tofaute

Engelberg, Leiter Bauamt

Mario Eberli

Giswil, Leiter Bauamt

Ivo Näpflin

Sarnen, Leiter Planung (Vorsitz)

Alois Abegg

Sarnen, Fachbereichsleiter

Simona Gasser

Lungern, Bauverwalterin

Roger Burri

Kerns, Leiter Bauamt

Erwin Fischbacher

Sachseln, Mitarbeiter Bauamt

Alexander Holubetz

Alpnach, Leiter Bauamt

Markus Burkhalter

Stadtlandplan AG, Luzern

Mirco Derrer

Planteam S AG, Luzern

Gaby Horvath

Suisseplan Ingenieure AG, Luzern

Marion Zängerle

urbanista.ch AG, Zürich

Organisation

Das Muster-BZR wurde durch eine Arbeitsgruppe erarbeitet, in welcher alle Gemeinden mit einer Person aus dem jeweiligen Bauamt vertreten war, ergänzt mit den vier Ortsplanungsbüros, welche in den 7 Gemeinden Mandate besitzen. Die Arbeitsgruppe, unter Führung der Gemeinde Sarnen, umfasste demnach 12 Personen, die in regelmässigem Austausch das Muster-BZR erarbeitete.

Das Muster-BZR wurde durch eine Arbeitsgruppe erarbeitet, in welcher alle Gemeinden mit einer Person aus dem jeweiligen Bauamt vertreten war, ergänzt mit den vier Ortsplanungsbüros, welche in den 7 Gemeinden Mandate besitzen. Die Arbeitsgruppe, unter Führung der Gemeinde Sarnen, umfasste demnach 12 Personen, die in regelmässigem Austausch das Muster-BZR erarbeitete.